Das Wichtigste in Kürze
Das Enthornen von Rindern (älter als 6 Wochen) darf nur in
Ausnahmefällen (z.B.: Hornbruch) erfolgen. Nach Sedation, Verabreichung eines Schmerzmittels
und örtlicher Betäubung wird das Horn mit der hornbildenenden Anlage
entfernt. Dabei wird in den meisten Fällen der Sinus frontalis
eröffnet.
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Gemäß §6 TierSchG (in der Fassung von 2006) ist die Amputation von Körperteilen bei Wirbeltieren verboten, es sei denn es liegt eine tierärztliche Indikation vor (z.B.: Hornbruch mit Verletzung des Hornzapfens, Einwachsen des Hornes, tumoröse Veränderung). Bei unter sechs Wochen alten Rindern ist die Zerstörung / Entfernung der Hornanlage nach nach § 5 Abs. 3 Nr. 2 TierSchG (auch als Serienbehandlung) erlaubt.
Sedation (z.B.: Xylazin, 0,05 - 0,10 mg/kg) und Verabreichung eines Schmerzmittels, periphere Schur der Hornbasis und der Injektionsstellen für die Lokalanästhesie, Desinfektion der Haut.
Leitungsanästhesie des Ramus cornualis ni. zygomatici: Am lateralen Rand des Stirnbeins, auf halber Strecke zwischen temporalem Augenwinkel und der Hornbasis, unmittelbar unterhalb der Crista frontalis lateralis wird eine Kanüle senkrecht zur Haut ca. 2 cm eingestochen und ein Depot von ca. 10 ml Procain 2% gesetzt. Zusätzlich sollte caudal der Hornbasis ein weiteres Depot von ca. 5 - 10 ml subkutan gesetzt werden.
Eine einfache Art der Enthornung erfolgt mittels Sägedraht nach LIESS. Dabei muss die Zugrichtung nach den örtlichen Gegebenheiten (Anbindehaltung oder Fressfanggitter) und der Lagerung (stehend oder liegend) des Tieres gewählt werden. Nach Inzision der Haut (ca. 1 cm von der hornbildenden Honrnanlage entfernt, auf der Gegenseite zur Zugrichtung des Sägedrahtes), wird der Sägedraht in die Schnittwunde eingelegt und durch kräftigen wechselseitigen Zug an den Griffen der Drahtsäge das Horn abgesetzt. Während des Sägens muss ggf. durch Korrektur der Kopfneigung des Rindes oder der Zugrichtung des Sägedrahtes dafür gesorgt werden, dass der Schnitt der gewünschten Bahn folgt. Sollten Reste der Hornanlage zurückbleiben, können diese mittels Skalpell entfernt werden, damit kein Krüppelhorn entstehen kann. Stark blutende Hautgefäße können mit einer Arterienklemme gefasst und durch Abdrehen oder Ligatur mittels resorbierbaren Nahtmaterials gestillt werden. Blutungen aus der Spongiosa des verbliebenen Knochens können durch Einstechen eines spitzen Holzstäbchen (z.B.: Zahnstocher oder Streichholz) gestillt werden. Wird das Horn weiter distal ohne den Hautstreifen und die hornbildende Anlage abgesägt, sind die auftretenden Blutungen deutlich geringer, aber es besteht ein höheres Risiko für die Bildung von Krüppelhorn.
Wurde die Stirnhöhle eröffnet (in fast allen Fällen, außer bei sehr jungen Rindern, bei denen der knöcherne Hornzapfen noch nicht pneumatisiert wurde), dann sollte die Öffnung mittels aufgeklebter Gaze oder einem Verband aus Achtertouren um die Hornbasis verschlossen werden, damit kein Schmutz in die Stirnhöhle eintreten kann und Fliegen dort ihre Eier nicht ablegen können.
Es werden auch andere Enthornungsverfahren beschrieben: Elektrische Säge, Trennscheibe (starke Geräuschentwickelung), hydraulische Zange (unsichere Schnittführung).
Sägedraht nach LIESS und zwei Handgriffe
Schur und Reinigung der Hornbasis
Anästhesie des Ramus cornualis
Zusätzliche Anästhesie caudal der Hornbasis
Inzision der Haut ca. 1 cm von der Hornbasis entfernt mittels Skalpell und Einlegen des Sägedrahtes.
Durch wechselseitigen Zug an den Griffen des Sägedrahtes wird das Horn abgesetzt. Dabei ist die Stirnhöhle eröffnet worden.
Stärkere Blutungen aus der Spongiosa des Knochens werden durch Einstechen eines spitzen Hölzchens gestillt.
Die Wunde wird mit einem Tupfer überdeckt, und peripher Klebstoff aufgetragen.
Anschließend wird die Wunde mit Gaze abgedeckt und mit Aluspray übersprüht.
Das Verheilen der Wunde dauert ca. 1 bis 2 Monate.
Fotos: M. Metzner
Nachblutungen, Stirnhöhlenempyem