Weiterführende Informationen
zur Epidemiologie | |
zu den klinischen Erscheinungen | |
zur Bekämpfung | |
Literaturhinweise |
Ätiologie:
In tieferen epidermalen Schichten
wurden verschiedentlich treponemaartige Spirochäten beobachtet. Auch
eine Beteiligung von
Campylobacter faecalis und Bacteroides spp.
(insbesondere Bacteroides levii) werden in Erwägung gezogen.
Dichelobacter
nodosus und Fusobacterium necrophorum, die Erreger, denen beim
Krankheitsbild der Dermatitis interdigitalis eine entscheidende Rolle zukommen
soll, wurden ebenfalls sporadisch aus DD-Läsionen isoliert.
zur Epidemiologie:
Felduntersuchungen (1993/94) in norddeutschen Milchviehbetrieben
zeigten, daß etwa 60 % der Betriebe betroffen waren. Die Prävalenz
in befallenen Herden betrug durchschnittlich 12,5 % (Minimum: 1 %, Maximum:
52 %). Die Inzidenz war in den Monaten Januar bis März und Juni bis
August am höchsten. Die Krankheit wurde bereits in mehreren Ländern
West- und Osteuropas, Nord- und Südamerikas, Asiens und des mittleren
Ostens beobachtet.
zu den klinischen Erscheinungen:
Weitere, dem Krankheitsbild der DD zugeschriebene Befunde, sind: blutiges
Exsudat, Hyperkeratose, Bildung schwarz pigmentierter Krusten (v.a. nach
lokaler Anwendung von Antibiotika -> Heilungsphase), überlange, oft
abstehende Haare und vermehrtes Wachstum des Sohlenhorns.
In der Vergangenheit wurde auch eine Hauterkrankung mit gleicher Lokalisation
unter dem Namen "Dermatitis verrucosa" beschrieben. Proliferative Hautveränderungen,
teilweise mit langen filamentösen oder blättchenähnlichen
Auswüchsen können auch zum Komplex der DD gehören (Hairy
footwarts). Dieses Krankheitsbild wird heute als chronische Form der DD
eingeordnet. Die ständige Reizung beeinträchtigt die Bildung
des Ballenhorns und bewirkt Formveränderungen des Klauenschuhs (stark
zerklüftetes Ballenhorn, Abnahme des Ballenhorns etc.). Durch Fehlbelastungen
kann es in deren Folge zu anderen schwerwiegenden Erkrankungen kommen (z.B.:
Rusterholz'sche Sohlengeschwüre).
zur Bekämpfung:
Im Ausland wird im Falle von großen Herden und hohen Prävalenzen eine Behandlung
mittels Durchtreibeklauenbädern als vorteilhaft beschrieben. Dazu
verwendete antibiotikahaltige Lösungen
werden aus Oxytetrazyklin (5 - 6 g / Liter) oder Lincomycin (150 - 350 mg /
Liter) hergestellt (man beachte hierzu § 13 AMG). Die Badwanne soll ausreichend lang (min.
1,8 m) und tief (min. 15 cm) sein, damit jede Klaue beim Durchschreiten
mindestens zweimal eingetaucht wird. Der Aufbau wäre so anzulegen, dass
alle Klauen bis zu den Afterklauen mit der Lösung benetzt werden und
eine orale Aufnahme der Badlösung vermieden wird. Der Durchtrieb würde
zweimal täglich 2 - 3 Tage lang durchgeführt werden. Bei Herden über 50 Tieren sollte
das Bad mindestens einmal nach drei Durchtrieben gewechselt werden. Einige
Autoren empfehlen, nach der Anwendung von antibiotikahaltigen Lösungen
anschließend mit formalinhaltigen Bädern (zur Beachtung s.u.)
fortzufahren (z.B. monatlich 3 Tage lang). Das wellenförmige Auftreten
der DD im Jahresverlauf lässt es sinnvoll erscheinen, Behandlungsmaßnahmen
zu Beginn der erwarteten Welle, also in den Monaten Januar und Juni, zu
intensivieren. Antibiotikahaltige Klauenbadlösungen sind für
das Rind in dieser Indikation und Applikationsart in Deutschland jedoch bisher nicht zugelassen
(Stand: Okt. 2007, maßgebend ist das Arzneimittelgesetz in seiner aktuell gültigen Form!).
Zur Therapie geeignete Antibiotika sind zwar in anderer Indikation oder für eine andere der Lebensmittelgewinnung dienende Tierarten zugelassen, und könnten vom Tierarzt im Therapienotstand nach § 56 a Abs. 2 AMG eingesetzt werden. Der Therapienotstand wäre stets triftig zu begründen. Dies dürfte jedoch in der Regel nicht möglich sein, denn es stehen beispielsweise auch parenteral anwendbare Antibiotika, deren Wirksamkeit in wissenschaftlichen Studien belegt wurde, zur Verfügung. Darüber hinaus wären dann die Mindestwartezeit von 7 Tagen für die Milch und von 28 Tagen für das Fleisch einzuhalten (s. hierzu auch § 12 a TÄHV). Eine Anwendung umgewidmeter Arzneimittel erscheint deshalb bei milchgebenden Tieren in Deutschland zur Zeit nicht durchführbar.
Klauenbäder mit Kupfersulfat (5 %), Formaldehydlösung (4 Liter einer ca. 40 %igen Formaldehydlösung (=Formalin) auf 100 Liter Wasser) dürfen beim Rind in therapeutischer Indikation nicht angewandt werden. Darüber hinaus dürfte der Einsatz von Formaldehyd durch seine reizenden Eigenschaften beim Kontakt mit offenen Wunden zu erheblichen Schmerzen und Verschlimmerung des klinischen Bildes führen. Verschiedene Autoren beschreiben auch nur eine geringe Wirksamkeit formalinhaltiger und kupfersulfathaltiger Lösungen auf die Auftrittshäufigkeit der DD.
Rezidive können jedoch durch keines der genannten Therapiekonzepte
sicher vermieden werden. Gewisse Hoffnungen werden in die Entwicklung von
stallspezifischen Vakzinen gesetzt, die aus Isolaten von Bacteroides
levii und anderen anaeroben Keimen hergestellt werden. Der endgültige
Beweis ihrer Wirksamkeit steht jedoch noch aus.
§ 13 AMG Herstellung
§ 56 a Abs. 2 AMG Umwidmung / Therapienotstand
§ 12 a Abs. 2 TÄHAV Informationspflichten
Arzneimittelrecht: http://www.mluv.brandenburg.de/v/lbsvet/TEILE/E_INHALT.PDF