Glossar -E-
 
 
 
 

EFNa

 

Energiebilanz, negative, NEB

 

Enzymdiagnostik

 

Euthanasie

 

 



 

EFNa:
(Prozentualer Anteil des ausgeschiedenen am glomerulär filtrierten Natrium; besser wäre die Bezeichnung Eliminationsfraktion)
Voraussetzung: GFR = CKreat = UKreat * V / PKreat
Pro Zeiteinheit ausgeschiedenes Natrium = UNa * V
Pro Zeiteinheit filtriertes Natrium = PNa * UKreat * V / PKreat
UKreat = Kreatininkonzentration im Urin
PKreat = Kreatininkonzentration im Plasma (oder Serum)
UNa = Natriumkonzentration im Urin
PNa = Natriumkonzentration im Plasma (oder Serum)
V = Harnvolumen pro Zeiteinheit (z.B.: Harnminutenvolumen)

 

Der Wert für EFNa liegt physiologischer Weise unter 1 %, bei Dehydratation und intakter tubulärer Rückresorptionskapazität sogar weit darunter. Das bedeutet, dass in solchen Situationen viel mehr als 99 % des glomerulär filtrierten Natriums rückresorbiert werden.  Bei Tubulusinsuffizient kann der Wert auf 5 % und mehr ansteigen. Wenn Tiere Na-haltige Infusionen bekommen, ist eine Erhöhung der EFNa mit Vorsicht zu interpretieren.

Energiebilanz, negative, NEB:
Es wird allgemein davon ausgegangen, dass ein erheblicher Anteil der "Hochleistungskühe" eine Phase der negativen Energiebilanz (also negative Differenz zwischen Zufuhr und Abfluss von Energie im Hinblick auf den Organismus der Kuh) durchmacht, welche schon am Ende der Trächtigkeit beginnt, etwa zwei Wochen post partum am ausgeprägtesten ist und etwa sechs bis acht Wochen p.p. endet. Diese NEB kommt zu Beginn der Laktation dadurch zustande, dass es ab einer gewissen Milchleistung nicht möglich ist, die täglich benötigte Energie über Rationen zu decken, die gleichzeitig auch noch "wiederkäuergerecht" sind, also einen genügend hohen Anteil an strukturierten Fasern haben. Es kommt hinzu, dass das Vermögen, Trockenmasse aufzunehmen, post partum langsamer steigt als die Milchleistung. Bei welcher Milchleistung die Energiebilanz negativ wird, kann nicht genau festgelegt werden, da das Vermögen, Trockenmasse aufzunehmen, individuell erheblich schwankt. Die NEB kann bei fetten Kühen besonders ausgeprägt sein und in das so genannte Hyperlipomobilisationssyndrom münden. In der Phase der NEB sind die angebildeten Ovarfollikel weniger „fruchtbar“.

 

Enzymdiagnostik*:
Der Messung von Enzymaktivitäten kommt in der klinischen Labordiagnostik große Bedeutung zu. Verbreitetstes Anwendungsgebiet ist die Messung der Aktivität plasmaunspezifischer Enzyme im Plasma (oder Serum). Die als "normal" anzusehenden Aktivitäten werden meist als Folge von "Zellmauserung" verschiedener Organe interpretiert. Erhöhte Aktivitäten weisen auf Membranschädigung und/oder Zelluntergang in Organen hin. Unterschiedliche spezifische Aktivität von Enzymen (oder Isoenzymen) in verschiedenen Organen (ausgedrückt in U/Masseeinheit Organ) ermöglicht die mehr oder weniger sichere Zuordnung erhöhter Aktivitäten im Serum / Plasma zu einzelnen Organen (Beispiel: CK u. quergestreifte Muskulatur). Nach einer akuten Organschädigung nimmt die im Plasma meßbare Aktivität daraus stammender Enzyme nach einem initialen mehr oder weniger starken Anstieg in einer Weise ab, die durch eine jeweils relativ konstante biologische Halbwertszeit (bHWZ) gekennzeichnet ist. Unterschiedliche bHWZen verschiedener Enzyme eines Organs ermöglichen (zumindest theoretisch) die Rückdatierung des schädigenden Ereignisses anhand der Quotienten aus Enzymaktivitäten (Beispiel: CK habe eine bHWZ von 4 h, AST eine solche von 12 h. Nach einer akuten massiven Schädigung der Muskulatur werden im Plasma gemessen: CK 12000 U/L, AST 1000 U/L. Quotient CK/AST: 12,0. Nach 12 h: CK 1500 U/L, AST: 500 U/L. Quotient CK/AST: 3,0. Die tatsächlichen bHWZen sind stets länger als diejenigen, welche man nach experimenteller intravenöser Injektion von Enzympräparaten ermittelt, weil die Schädigungen der Organe nie rein punktuell sind.
Einige weitere Möglichkeiten für den Einsatz der Enzymdiagnostik sind:

Die Grenzen der Enzymdiagnostik liegen in der nicht vollkommenen Spezifität, in der zeitlichen Begrenzung der diagnostisch eindeutigen Erhöhung der Aktivität und in der begrenzten prognostischen Aussagekraft.

Euthanasie:
Die Euthanasie von Rindern gehört zu den Aufgaben eines praktischen Tierarztes. Sie muss aus Gründen des Tierschutzes und in Anbetracht von Zuschauern sachgerecht und zügig ausgeführt werden. Negative Begleiterscheinungen müssen –soweit möglich- vermieden werden. Damit Landwirte die Euthanasie nicht als schrecklich empfinden und so den Rindern ein qualvolles Ende erspart wird, muss auf eine kostengünstige aber ausreichende Dosierung des Medikaments geachtet werden.
Vorgehensweise:
Zunächst ist das Tier zu fixieren. Bei größeren Rindern ist darauf zu achten, dass sie beim Niedergehen keine Personen verletzen können. Nun ist ein sicherer venöser Zugang erforderlich. Dies kann - unabhängig von der Größe des Tieres- eine Kanüle oder ein Venenkatheter in die Vena jugularis oder in eine Ohrvene sein. Am nicht narkotisierten Tier sind die intrakardiale Injektion - wegen der damit verbundenen Schmerzen-, und die Injektion in Körperhöhlen, Muskeln oder Lunge - wegen der Verzögerung des Wirkungseintritts- zu unterlassen. Konnte wegen Komplikationen nur ein Teil des Medikaments bis zum Narkoseeintritt verabreicht werden, kann am ungünstig gefallenen oder kreislaufschwachen Patienten die Restmenge intrakardial injiziert werden. Für solche unvorhersehbaren Fälle soll immer eine weitere Kanüle, Spritze und eine weitere Flasche des Medikaments sofort zur Hand sein. Die Injektion soll zügig aber nicht zu schnell erfolgen. ACHTUNG: Manche Tiere fallen einem schon nach zehn Sekunden entgegen. Zur Überprüfung des Todes kontrolliert man den Herzschlag der zum Teil noch fünf Minuten hörbar ist. In Einzelfällen können noch bis zu zwei Stunden lang Muskelzuckungen auftreten, auch wenn andere Vitalfunktionen (Herzschlag, Atmung, Reflexe) erloschen sind. Der Patientenbesitzer ist darauf hinzuweisen.
Medikamente:
Eine Sedation vor der Euthanasie ist nur notwendig wenn das Tier sonst nicht sicher zu handhaben ist.
Als unerwünschte Erscheinungen im Verlauf der Euthanasie können Zuckungen, Hautmuskelzittern, Brummen und Stöhnen auftreten.

Eutha 77®
enthält hochkonzentriert Pentobarbital (400 mg / ml). Pentobarbital wirkt zentral hemmend auf das ZNS. Die Dosierung beträgt beim Rind 1 ml / 10 kg Körpergewicht (die Hälfte der Dosis, die für Pferde angegeben ist). Nur in dieser konzentrierten Form ist bei erwachsenen Rindern ein geeignetes Injektionsvolumen (max. ca. 80 ml) und somit eine zügige, gefahrlose Injektion gegeben. Oben genannte unerwünschte Erscheinungen können ebenso auftreten, sie sind jedoch selten. Bei Eigeninjektion muss ein Atemstimulans (Doxapram) gegeben und ggf. beatmet werden. Bei versehentlicher paravenöser Injektion erhält das Tier eine „schonende“ Barbituratnarkose was bei T 61 nicht gegeben ist. Pentobarbital unterliegt dem Betäubungsmittelgesetz.

T 61®
ist ein Medikament, welches nur zur Euthanasie von Tieren verwendet wird. Wirksame Bestandteile sind Embutramid (wirkt stark narkotisch und atemhemmend), Mebenzoniumjodid (wirkt lähmend auf die quergestreift Muskulatur), und ein Lokalanästhetikum.  Die Dosierung für Rinder beträgt 1 ml /10 kg Körpermasse. Bei Eigeninjektion kann nur symptomatisch mit Analeptika behandelt werden. In Verlauf einer umfangreichen Studie an der Klinik für Wiederkäuer der LMU-München konnten beim Rind (anders als bei anderen Tierarten!) keine Häufung unerwünschter Begleiterscheinungen beobachtet werden.
 

Weiterführende Informationen:

            www.avma.org/resources/euthanasia.pdf

            http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/btmg_1981/index.html

            www.giftnotruf.de

* = Hinweis auf Prüfungsfragen
 
 



Letzte Änderung: 10.05.2005



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